Einkauf
RASTI GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 35
27243 Groß Ippener
Fassung vom 02/2025
Verhaltenskodex für unsere Lieferanten
Inhalt: Die Geschäftsbedingungen / Einkauf beinhaltet folgende Elemente:
1. § 1 Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich
2. § 2 Angebot und Vertragsschluss
3. § 3 Preise
4. § 4 Lieferzeiten
5. § 5 Rechnungsstellung und Zahlungen
6. § 6 Dokumente, Warenkennzeichnung
7. § 7 Mängeluntersuchung und Mängelhaftung
8. § 8 Schutzrechte
9. § 9 Geheimhaltung
10. § 10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
§ 1 Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen/Einkauf gelten ausschließlich bei allen Verträgen mit unseren Lieferanten.
2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder abweichende Bedingungen unserer Lieferanten werden ausdrücklich widersprochen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen/Einkauf gelten auch dann, wenn abweichende Bedingungen des Lieferanten, die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos angenommen werden.
4.
Besondere
Liefervereinbarung zwischen dem Lieferanten und der
RASTI GmbH beziehen sich grundsätzlich nur auf den betreffenden Vertrag
und gelten nicht für weitere oder nachfolgende Verträge.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Vertragspartner können auf unsere explizit gewünschte Anfrage ein schriftliches, detailliertes Angebot abgeben.
2. Nach Beendigung der Angebotsphase erfolgt eine Auswertung der abgegebenen Angebote. Die RASTI GmbH behält sich vor, keines der Angebote anzunehmen.
3. Der Lieferant verpflichtet sich, unsere Bestellungen innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen anzunehmen.
4. Sämtliche unserer Angebotsannahmen, Bestellungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind schriftlich niederzulegen. Abreden, auch soweit sie später erfolgen, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Insoweit ist die unseren Mitarbeitern oder Vertretern erteilte Vollmacht beschränkt.
5. Kaufmännische Bestätigungsschreiben unseres Vertragspartners bewirken auch ohne unseren Widerspruch nicht, dass ein Vertrag mit einem von unserer Bestellung und unseren sonstigen schriftlichen Erklärungen abweichenden Inhalt zustande kommt.
§ 3 Preise
1. Der vereinbarte Preis schließt die Verpackung, und die Lieferung frei Haus ein.
2. Alle Angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Lieferzeiten
1. Die in der Auftragsbestätigung vom Vertragspartner bestätigte und angegebene Lieferzeit ist bindend.
2. Unser Vertragspartner hat Verzögerungen der Lieferung unverzüglich unter Angabe der Gründe und der vermeintlichen Dauer schriftlich anzuzeigen, sobald er mit einer Verzögerung der Lieferung rechnen muss.
3. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt um mehr als einen Monat, so können wir nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren, von uns gesetzten Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungen
1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf allen Rechnungen die in unserer Bestellung genannte Bestellnummer anzugeben. Fehlt diese, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten.
2. Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 60 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Vertragspartner 4% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
3. Die Rechnung ist digital per E-Mail an rechnung@rasti.eu zu übersenden.
§ 6 Dokumente, Warenkennzeichnung
1. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, an jeder Lieferung einen Warenanhänger oder ein Etikett mit Mindestangaben anzubringen: Firmenname des Vertragspartners, Anschrift, Kommissionsnamen, exakte Bezeichnung der zu liefernden Teile, Menge, Lieferdatum, ggf. Chargennummer
2. Jeder Lieferung ist ein übersichtlicher Lieferschein zur Waren- und Mengenkontrolle beizulegen. Der Lieferschein muss alle notwendigen Nummern und Informationen zur einfachen Zuordnung aufweisen.
3. Der Vertragspartner ist auch ohne separate Aufforderung verpflichtet, vor Anlieferung und spätestens unmittelbar bei Anlieferung der Ware, alle Dokumente, Zeugnisse, Bedienungs- und Sicherheitshinweise an den namentlichen Besteller der RASTI GmbH auszuhändigen. Dies ist in Papier und digitaler Form möglich.
4. Soweit der Vertragspartner seine Verpflichtungen in § 6 Abs. (1) und (2) unterlässt, sind wir für Verzögerungen in der Bearbeitung, aus diesen Gründen, nicht verantwortlich.
5. Die RASTI GmbH ist berechtigt, ungekennzeichnete Anlieferungen abzulehnen und/oder den Zuordnungsaufwand dem Vertragspartner von seiner Rechnung gegenzurechnen.
§ 7 Mängeluntersuchung und Mängelhaftung
1. Die RASTI GmbH verpflichtet sich offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Anlieferung der Ware beim Vertragspartner zu melden.
2. Für verdeckte und schwer zu erkennende Mängel und Fehlmengen haftet der Lieferant bis zu 3 Jahre.
3. Bei besonderer Eilbedürftigkeit ist die RASTI GmbH berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners Mängelbeseitigung oder im schlimmsten Fall die Ersatzbeschaffung selbst vorzunehmen, soweit es dem Vertragspartner nicht möglich ist eine sofortige Nacherfüllung zu gewährleisten. Dies ist der RASTI GmbH nur möglich, wenn ein Warten aufgrund der Umstände unzumutbar ist.
§ 8 Schutzrechte
1. Unser Vertragspartner steht dafür ein, dass durch die von ihm gelieferten Waren irgendwelche Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer etwaigen Verletzung solcher Rechte ergeben, frei. Darüber hinaus übernimmt er alle Kosten, die uns dadurch entstehen, dass Dritte die Verletzung solcher Rechte geltend machen und wir uns hiergegen verteidigen.
§ 9 Geheimhaltung
1. Wir und unser Vertragspartner verpflichten uns wechselseitig, alle aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, Informationen und Daten wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen hierüber zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der jeweiligen vertraglichen Beziehung hinaus.
§ 10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
1. Jeder unserer Lieferanten verpflichtet sich zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).